Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses:
Nur wenig Einschränkungen für weitere Berufsausübung
Maximilian Baßlsperger von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern hat sich in der ersten ZBR-Ausgabe des neuen Jahres eines Themas angenommen, zu dem bislang kaum Literatur vorliegt, nämlich die Berufsausübung ehemaliger Beamter. Anders als im Nebentätigkeitsrecht kann es hier nicht um Sicherung der Leistungsbereitschaft, der Unbefangenheit und Unparteilichkeit gehen, sondern nur noch darum, das Ansehen der Verwaltung zu wahren. Der frühere Beamte muss seine Tätigkeiten auch nicht auf Bereiche beschränken, in denen kein wirtschaftlichen Wettbewerb zu seinem früheren Dienstherrn besteht.
Abgrenzungsprobleme bei kommunaler Gremientätigkeit
Die Gremientätigkeit kommunaler (Wahl)beamter ist gängige Praxis bei Kreisen und Gemeinden. Die dienstrechtliche Entscheidung, ob eine solche Funktion zum Hauptamt zu zählen ist oder aber eine Nebentätigkeit darstellt, hat weitreichende, insbesondere finanzielle Konsequenzen, wie der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Düren, Guido Kämmerling in der aktuellen Ausgabe der ZBR aufzeigt.
Schlag gegen das Berufsbeamtentum?
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirft eine Reihe dienstrechtlicher Fragen für die betroffenen Beamten auf. Nach Auffassung von Autor Maximilian Schweiger ist sogar nicht auszuschließen, dass die bei einem Wechsel des Beamten zum zugelassenen kommunalen Träger auftretenden gravierenden Statuseinbußen bewußt auf eine weitere Aushöhlung des Instituts des Berufsbeamtentums abzielen.
Nach dem Ende der Topfwirtschaft
Mit den Konsequenzen des BVerwG-Urteils vom 30. Juni .2011, wonach eine gebündelte Stellenbewertung und die Einordnung in eine Beförderungsrangliste unzulässig ist, setzt sich in der aktuellen ZBR-Ausgabe der Vorsitzende Richter am VG Frankfurt am Main, Torsten von Roetteken, auseinander. Diese sogenannte Topfwirtschaft war nicht nur in der Zollverwaltung, sondern in allen Bereichen üblich, in denen es keine durchstrukturierte Dienstpostenbewertung gibt bzw. ausreichend Beförderungsplanstellen fehlen.
Jahresinhaltsverzeichnis zum Download
Das Inhaltsverzeichnis des ZBR-Jahrgangs 2011 steht zum Download zur Verfügung. Es ist übersichtlich gegliedert in eine Aufsatz- , eine Rechtsprechungs- und eine Buchbesprechungsübersicht. Zusätzlich kann auf ein Stichwortverzeichnis zurückgegriffen werden.